Lizenzbedingungen der Börsensoftware

Nutzungsbedingungen

Die registrierte Version der Software dürfen Sie auf beliebig vielen Computern installieren, solange das Programm nur an maximal drei dieser Computer gleichzeitg genutzt wird von einer Person. Eine Nutzung von mehreren Personen an mehreren Computern gleichzeitig erfordert mehrere Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

Demoversion

SHAREholder-Demoversion ist Demoware. Das bedeutet, dass Sie die Software kostenlos herunterladen und beliebig lang nutzen können. Die Demoversion ist eingeschränkt, so dass alle verwalteten Objektlisten wie Depotdaten, Aktienstammdaten, Interneteinstellungen usw. nicht dauerhaft gespeichert werden. Die Änderungen werden verworfen mit dem Beenden der Software und sind damit nur temporär. Wenn Sie das Programm uneingeschränkt nutzen wollen, müssen Sie es registrieren.

Reproduktion und Weitervertrieb der Demoversion

Es ist ausdrücklich erlaubt, SHAREholder in der Demoversion weiterzugeben. Dabei gilt aber die Voraussetzung, dass dies kostenlos und in originaler, unveränderter Form (keine veränderten oder weggelassenen Dateien usw.) geschieht. Lizenzdaten dürfen natürlich nicht weitergegeben werden.

Haftung

Mit den heutigen Techniken ist es leider nicht möglich jeden Fehler in einer Software auszuschließen. Demnach ist ist möglich, dass SHAREholder Fehler enthält. Deswegen übernimmt der Hersteller keinerlei Gewährleistung für diese Software. Der Hersteller haftet für keinerlei Schäden, die durch die Software entstanden sind (ob direkt oder indirekt). Ausgenommen hierbei ist die grobe Fahrlässigkeit.

Updatezyklen-und Berechtigung

Mit dem Erwerb einer Vollversion/Updates werden aktualisierte Programmversionen innerhalb eines halben Jahres kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zeitraum ist verlängerbar mit dem Erwerb von Updates. Ein Anspruch auf eine festgelegte Anzahl von Updatereleases ist nicht vorhanden. Die Updatetzyklen für erworbene Add-Ons sind separat geregelt und bitte zu beachten.

Support

Anfragen werden schnellstmöglich beantwortet, so dass in der Praxis Antworten innerhalb von 24h regelmäßig gewährleistet werden konnten. Bitte wenden Sie sich hierbei per Chat auf der Website oder über support@shareholder24.de mit Ihrem Anliegen an mich. Ein Anspruch auf Support mit SLAs besteht dennoch nicht. Intern werden Anfragen und Tickets über Atlassian JIRA verwaltet. Hier sind auch angelegte Tickets sichtbar. Mittlerweile können zudem vom Nutzer direkt in SHAREholder Votes/Stimmen für Sie relevante Themen abgegeben werden.

Überlassung von Software

Alle Rechte an der Software und den Daten (unabhängig vom Speichermedium) einschließlich der gesamten Dokumentation liegen ausschließlich bei proSoft Jens Werschmoeller. Der Kunde kann die Software aus dem Netz laden und hat die Möglichkeit, das jeweilige Produkt ausgiebig sowohl inhaltlich als auch technisch in Verbindung mit seinem Computersystem und seiner individuellen Konfiguration zu testen. Der Umtausch der Software oder der Wandel bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag sind ausgeschlossen. Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, das Lizenzmaterial auf beliebig vielen Rechnern des Kunden zu nutzen, solange für jede Person eine Lizenz vorhanden ist – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken ein Kopie zu erstellen. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben und zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung von proSoft Jens Werschmoeller vorliegt. Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt im Allgemeinen nach Eingang der vollen Lizenzsumme. Der Kunde darf Lizenzen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von proSoft Jens Werschmoeller unter Angabe des neuen Lizenznehmers weiterverkaufen. Der Neukunde erhält darauf von proSoft Jens Werschmoeller eine neue Lizenz und die des alten Kunden erlischt. Neukunden, die diesen Weg nicht einhalten, sind nicht Upgrade-berechtigt.

Weitergabe, Weiterverkauf

Die von Ihnen erworbenen Freischaltdaten bzw. die entsprechenden Lizenzdateien dürfen von Ihnen nicht weiter gegeben oder vermietet werden. Sie dürfen Ihre Freischaltdaten einmalig an Dritte verkaufen. Nach dem Verkauf müssen Sie die Freischaltdaten umgehend vernichten und dürfen diese nicht mehr verwenden. Ebenso erlischt mit dem Verkauf der Freischaltdaten die Lizenz zur dauerhaften Nutzung.

 

Rückgaberecht

BEI BESTELLUNG VON FREISCHALTUNGSDATEN: Die Rückgabe des Keycodes und/oder der Software ist ausgeschlossen. Die Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich (§ 356 Abs. 5 BGB nF), wenn der Datenträger/Zugang entsiegelt worden ist bzw. der Download der Software mit ausdrücklichem Hinweis zu den Widerrufsrechten bestätigt worden ist. Eine Rückerstattung kann daher nicht stattfinden.

Die Grundlage wurde mit Umsetzung einer EU-Richtlinie zum 13.06.2014 in Deutschland umgesetzt und findet sich § 356 Abs. 5 BGB nF wieder: „Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

Mit dem Kauf der Software stimmen Sie diesem Vorgehen zu bzw. bestätigen mit dem Download der Vollversion das Vorgehen!

Regelmäßige Updates für Kunden ...

  • SHAREholder wird kontinuierlich mit ca. 4 Haupt-Releaes / Jahr entwickelt
  • Parnerschaft mit Lenz + Partner (vwd-Group) für die Kursdaten-Fundamental-Daten-Versorgung
  • Das Programm arbeitet mit inMemory-Datentabellen, die eine sehr hohe Performance ermöglichen
Siehe auch: